Arbeitnehmererfindungen
An dem wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Erfindung teilhaben
Aufgrund der deutschen gesetzlichen Bestimmungen sind Arbeitgeber, die eine Diensterfindung in Anspruch nehmen gegenüber den Diensterfindern zur Vergütung verpflichtet. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch die Diensterfinder hinsichtlich der anfallenden Erfindervergütung für erteilte technische Schutzrechte.
Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Diensterfinder können wir vermittelnd tätig werden, um eine einvernehmliche Regelung zu finden, die den gesetzlichen Bestimmungen genügt.